Die unterzeichnenden Fraktionen von GRÜNE, CDU, FDP/FW, VOLT und KAL beantragen:
• Die Verwaltungsvorlage wird dahingehend geändert, dass in der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2025 lediglich über die Maßnahmen mit Wirkung zum 1. Januar 2026 (d. h. die erste Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 70 Prozent sowie die Anpassung der Betreuungsentgelte) abgestimmt wird. Die Entscheidung über alle möglichen weiteren Schritte (d. h. die Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 50 Prozent zum 1. September 2026 sowie auf 0 Prozent zum 1. September 2027 mit der parallel stattfindenden Einführung der einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte) wird im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2025 getroffen.
Sachverhalt / Begründung:
Mit Blick auf die Haushaltssituation steht die Stadt Karlsruhe vor enormen Herausforderungen. Um die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2026/2027 herzustellen, gilt es, mindestens 80,0 Millionen Euro pro Jahr einzusparen. Selbst wenn dies gelingt, ist unsere Stadt trotzdem noch weit von einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt entfernt. Auch die Konsequenzen aus der zusätzlichen Ergebnisverschlechterung im laufenden Haushaltsjahr 2025 um minus 25,8 Millionen Euro sind noch nicht absehbar. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2025 also in allen Bereichen zu schmerzhaften Einsparungen kommen.
Aus diesem Grund ist es für die unterzeichnenden Fraktionen unerlässlich, den Karlsruherinnen und Karlsruhern Gehör zu verschaffen und sie in die Entscheidungen einzubinden. Daher erachten wir es als nicht zielführend, wenn bereits in der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2025 Maßnahmen beschlossen werden sollen, obwohl die wichtige Bürgerinformationsveranstaltung zum Doppelhaushalt erst am 20. November 2025 stattfindet. Zur Abstimmung sollten daher nur diejenigen Maßnahmen mit Wirkung zum 1. Januar 2026 (d. h. die erste Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 70 Prozent sowie die Anpassung der Betreuungsentgelte) stehen, die aus verwaltungsorganisatorischer Sicht zwingend erforderlich sind. Über alle anderen möglichen Maßnahmen (d. h. die Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 50 Prozent zum 1. September 2026 sowie auf 0 Prozent zum 1. September 2027 mit der parallel stattfindenden Einführung der einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte) sollte während der Haushaltsberatungen im Dezember 2025 abstimmt werden.
Unterzeichnet von:
Jorinda Fahringer, Verena Anlauf sowie GRÜNE-Gemeinderatsfraktion
Detlef Hofmann, Tobias Bunk-Merkel, Bettina Meier-Augenstein sowie CDU-Gemeinderatsfraktion
Thomas H. Hock, Petra Lorenz sowie FDP/FW-Gemeinderatsfraktion
Adina Geißinger, Kiên Nguyen sowie Volt-Gemeinderatsfraktion
Lüppo Cramer, Sonja Döring, Michael Haug sowie KAL-Gemeinderatsfraktion

