Änderungsantrag zur Vorlage 2023/0386 (Weiterentwicklung Karlstraße auf Basis des Reallabors)
Hinsichtlich ihrer Bedeutung als wichtige Nord-Süd-Achse und der Zufahrts- und Erreichbarkeit von Praxen, Apotheken, Geschäften und Wohnungen wird für die nördliche Karlstraße zwischen Amalien- und Stephanienstraße eine verkehrsberuhigte Zone mit Kurzparkständen (kostenfrei, mit Parkscheibe) beantragt.
Sachverhalt / Begründung:
Wie die Stadtverwaltung in der Vorlage 2023/0386 richtig konstatiert, ist die nördliche Karlstraße zwischen Amalien- und Stephanienstraße „[…] ein komplexer Verkehrsraum mit vielfältigen Nutzungs- und Mobilitätsansprüchen“. Die zukünftige Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Straßenabschnitts muss deshalb mithilfe aller Beteiligten und Betroffenen gut durchdacht sein, um die Bedeutung dieser Straße für Geschäftsinhaberinnen und -inhaber, Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden, Anwohnerinnen und Anwohner, Zulieferinnen und Zuliefern etc. nicht auszuklammern oder zu unterschätzen. Die Zufahrts- und Erreichbarkeit muss für diese Personengruppen auch zukünftig gewährleistet sein. Insbesondere Arztpraxen und Apotheken müssen schnell und unkompliziert zugänglich sein. Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind hierbei häufig auf externe Hilfe und Fahr-dienste angewiesen, um am öffentlichen Leben partizipieren zu können. Diese Gegebenheiten und interpersonellen Abhängigkeiten werden aufgrund der demographischen Langzeitentwicklung auch hier in Karlsruhe weiter zuneh-men. Eine vollständige Umwidmung der nördlichen Karlstraße in eine Fußgängerzone wäre somit wenig sinnvoll und würde sogar bestimmte Bevölkerungsgruppen von wichtigen Versorgungseinrichtungen und von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen.
Um daher die Anliegen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen einbeziehen, zur weiteren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Belebung beitragen und dem Negativtrend einer Verödung der Innenstadt entgegenwirken zu können, sollte eine verkehrsberuhigte Zone – d.h. für alle Verkehrsteilnehmende gilt eine maximale Fortbewegungsgeschwindigkeit von 7 km/h – mit Kurzparkständen (kostenfrei, mit Parkscheibe) eingerichtet werden. So kann eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden erreicht und die erleichterte Zugänglichkeit von Einrichtungen und Geschäften in diesem Innenstadtbereich ermöglicht werden, ohne dass in der nördlichen Karlstraße die Entstehung eines übermäßigen Durchgangsverkehrs mit erhöhtem Lärmaufkommen und beeinträchtigter Aufenthaltsqualität begünstigt wird.
Unterzeichnet von:
Tom Høyem, Annette Böringer, Thomas H. Hock, Karl-Heinz Jooß
Umwidmung der nördlichen Karlstraße in eine verkehrsberuhigte Zone