1. Wie viele gemeldete Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer leben laut städtischer Erhebung derzeit in Karlsruhe?
2. Werden regelmäßige Kontrollen durch die Untere Waffenbehörde bei den jeweiligen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern durchgeführt?
a) Falls ja, fallen für diese Kontrollen Gebühren an? Welche Berechnungsgrundlage wird für diese Gebührensätze angewendet?
b) Welche Rechtsgrundlage besteht für eine mögliche Gebührenerhebung bei Kontrollen? Wo ist eine waffenrechtliche Gebührenerhebung gesetzlich verankert?
Sachverhalt / Begründung:
Im Hinblick auf die Verschärfungen der waffenrechtlichen Regelungen auf Bundesebene ist es auch hinsichtlich des Stadtkreises Karlsruhe relevant, aktuelle Zahlen über vorhandene Schusswaffen und deren Besitzerinnen und Besitzern in Erfahrung zu bringen sowie Kenntnisse über weitere kommunalpolitische Maßnahmen zu gewinnen.
Dr. Stefan Noé | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Petra Lorenz