Interfraktioneller Antrag
1. Die Stadt stellt dar,
a. wie sich in Karlsruhe die zu leistende Zahl an Betreuungen, die nicht familiär abgedeckt werden können, in den vergangenen 5 Jahren entwickelt hat.
b. wie viele davon die Stadt oder die Betreuungsvereine abdecken.
c. wie die Mittelerhöhung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2023 verwendet wird.
2. Die Zuschüsse für den Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen werden um 40.385 Euro zur Existenzsicherung in der aktuellen Sondersituation erhöht. Der Gesamtbetrag für diese Soforthilfe wird aus den gestiegenen Förderungen des Landes finanziert.
3. Die Stadtverwaltung arbeitet beim Land Baden-Württemberg darauf hin, dass die Leistungen der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe definiert werden.
Begründung/Sachverhalt:
Trotz der gestiegenen Förderung des Landes auf 365.560,07 € im Jahr 2023/2024 bleibt für die uns unklar, warum der Betreuungsverein des SKF Stadt- Landkreis Karlsruhe e.V. (fortführend: SKF Karlsruhe) weiterhin lediglich 28.140 € von der Stadt erhält. Die Finanzierung des Vereins ist als sogenannte Querschnittsarbeit nach § 15 BtOG Landesrecht (VwV BtV) festgelegt. Die Kommune muss in gleicher Höhe wie das Land eine Co-Finanzierung garantieren. Dies entspräche einer Summe von 68.525 € für das Jahr 2024.
Die Grundlage für die Co-Finanzierung der Kommunen findet sich in folgenden Gesetzen: § 17 BtOG: Anspruch der Betreuungsvereine auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln, § 6 BtOG: Die Behörde fördert – auch finanziell – die Tätigkeit gemeinnütziger und freier Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger, § 5 VwV BtV: Baden-Württembergische Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Betreuungsvereine.
Die Betreuungsvereine entlasten die Betreuungsbehörden. Das Land geht davon aus, dass sich die kommunalen Träger mindestens in gleicher Höhe wie das Land an den Ausgaben der Betreuungsvereine beteiligen. Die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine leisten einen wichtigen Beitrag bei der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen, deren Beratung und Qualifizierung und bei der Beratung und Information zu Themen wie Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Stehen keine Betreuungsvereine zur Verfügung, muss die Betreuungsbehörde die „Ausfallbürgschaft“ für die Querschnittsarbeit übernehmen (§ 5 BtOG). Dies ist deutlich teurer als die Co-Finanzierung der Querschnittsarbeit für einen Betreuungsverein. Zum Jahr 01.01.2023 wurde eine Änderung des Landesgesetzes durchgeführt. Städtische Strukturen werden mit erhöhten Geldern unterstützt, und auch die Betreuungsvereine sollen in ihrer Arbeit finanziell ausreichend gefördert werden.
Die meisten Städte folgen den Vorgaben des Landes und fördern die Betreuungsvereine mindestens in gleicher Höhe wie das Land, viele gehen sogar darüber hinaus. Viele Städte in Baden-Württemberg haben dem Gesetzentwurf zugestimmt und die Arbeit der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe anerkannt. Karlsruhe zählt jedoch zu den wenigen Ausnahmen in Baden-Württemberg, die den bisherigen Förderbetrag trotz der Gesetzesänderung beibehalten haben. Durch die Anerkennung der Arbeit der Betreuungsvereine als Pflichtaufgabe könnten diese eine bessere Planbarkeit erlangen.
Die Kommune muss die wichtige Arbeit des SkF Karlsruhe anerkennen und entsprechend finanziell wertschätzen. Der SkF Karlsruhe übernimmt beispielsweise seit Jahren überdurchschnittlich viele Einzelfallberatungen. Die Einzelfallberatung gehört nach § 15 Abs. 3 BtOG nicht zu den Pflichtaufgaben eines Betreuungsvereins, jedoch nach § 5 Abs. 1 BtOG zur Pflichtaufgabe der Betreuungsbehörde. Um die Behörde zu entlasten, hat der SkF Karlsruhe in den vergangenen vier Jahren freiwillig bis zu 140 Einzelfallgespräche (durchschnittlich 100 pro Jahr) mit einer durchschnittlichen Dauer von 30 Minuten durchgeführt.
Als Kommune haben wir den rechtlichen Auftrag, diese wichtige Arbeit sicherzustellen, und profitieren enorm von der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit, die der Verein täglich leistet. Daher bitten wir die Verwaltung, aufzuzeigen, wie der Betreuungsverein des SkF Karlsruhe künftig eine angemessenere finanzielle Unterstützung erhalten kann.
Unterzeichnet von:
Yvette Melchien, Mathias Tröndle und SPD-Fraktion
Detlef Hofmann, Dr. Thomas Müller und CDU-Fraktion
Dr. Stefan Noé, Petra Lorenz, Fraktion FDP/Freie-Wähler
Lüppo Cramer, Sonja Döring und KAL-Fraktion
Max Braun, Die Partei