Anfrage
1. Wie ist der generelle aktuelle Stand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler zu Beginn des Schuljahres 2026/27 in Karlsruhe? Wie hoch ist der Anteil an Kindern (in Prozent), denen bei Anmeldung des Bedarfs bis zum 15. März 2026 auch einen Betreuungsplatz zugesichert werden konnte?
2. Gibt es ausreichend Fachkräfte – insbesondere in den Schulferien – zur Förderung und Betreuung der Kinder an den Karlsruher Grundschulen (Stand: September 2026)?
3. Gingen bei der Stadt Karlsruhe bereits Klagen von Seiten der Eltern aufgrund des Nichterfüllens des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz trotz frühzeitiger Bedarfsanmeldung ein? Falls ja, wie hoch sind hier die Zahlen (Stand: 17. September 2026)?
4. Wie funktioniert die Kooperation mit dem Badischen Konservatorium als Bestandteil der Ganztagsbetreuung an Karlsruher Grundschulen? Welchen Stellenwert hat die musikalische (und musische) Früherziehung von Kindern dort eingenommen?
5. Wie verläuft die Weiterführung des Programms „Kooperation Schule – Sportverein“ und insbesondere das Projekt „Sport im Ganztag – Der Sportverein als verlässlicher Partner im Ganztagsschulbetrieb“ an den Grundschulen im neuen Schuljahr 2026/27 (auch im Hinblick auf die Gesundheits- und Bewegungsförderung sowie auf die Heranführung an den Breitensport der Kinder)?
6. Welche weiteren Kooperationen mit Vereinen und Kultureinrichtungen (wie z.B. mit Theatern) sowie Schritte zur Gewinnung von Fachkräften sind hinsichtlich des stufenweisen Ausbaus der Ganztagsbetreuung an Karlsruher Grundschulen geplant? Welche zusätzlichen Maßnahmen und kommunalen Förderungen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sollen bis zum Jahr 2030 noch umgesetzt werden?
7. Welche regelmäßigen Gespräche führt der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe als Präsident des Städtetags Baden-Württemberg zur Sicherstellung einer guten und verlässlichen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen? Welche Austauschprozesse finden mit dem zuständigen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auf Landesebene zur Verbesserung der ganztätigen Förderung sowie ggf. mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt?
Sachverhalt / Begründung:
Zum neuen Schuljahr 2026/27 hat jedes Kind der 1. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung und -förderung mit einem maximalen Umfang von 8 Stunden pro Tag (Montag bis Freitag). Nach dem stufenweisen Ausbau gilt der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschulen. Die Inanspruchnahme des Angebots durch die Familien ist dabei freiwillig.
Im Artikel „Reichen die Plätze zum Schulstart?“ in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 8. September 2026 wird dargelegt, dass Schätzungen davon ausgingen, dass mehr als 50 Prozent der Eltern das Betreuungsangebot in Anspruch nähmen.
Junge Familien mussten dabei für das neue Schuljahr 2026/27 ihren Bedarf bis zum 15. März 2026 anmelden. Falls die Nachfrage jedoch höher sein sollte als das Angebot können Eltern – ähnlich wie beim eingeführten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – vor Gericht ziehen und klagen.
Nicht nur aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kommunen stellen sich auch für die Stadt Karlsruhe die Fragen, wie gut der geltende Rechtsanspruch für Erstklässlerinnen und Erstklässler derzeit vor Ort realisiert werden kann und welche Maßnahmen und Schritte zur vollständigen Gewährleistung des Betreuungsangebots noch umgesetzt werden müssen.
Eine gute und verlässliche Ganztagsförderung spielt nicht nur im Hinblick auf die Bildungsgerechtigkeit, die Chancengleichheit und die soziale Teilhabe aller Karlsruher Grundschulkinder eine wichtige Rolle, sondern sie stellt auch einen wichtigen Faktor für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Karlsruhe dar. Die Fächerstadt und die Technologieregion sind auf qualifizierte Arbeitskräfte in allen Wirtschaftszweigen angewiesen. Eine garantierte und zuverlässige Kinderbetreuung trägt in hohem Maße zu einer bestmöglichen Wirtschaftsförderung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Karlsruhe bei. Sie ermöglicht es jungen Eltern, beruflich durchzustarten und sich hier ein aussichtsreiches Familienleben aufzubauen. Von einem attraktiven Standort profitiert letztlich auch die Stadt Karlsruhe durch höhere Einnahmen.
Deshalb sollte dieser sozialpolitische Bereich besonders viel Einsatz und Engagement bei der Stadtverwaltung beanspruchen, um zukunftsfähige und belastbare Lebensgrundlagen für alle in Karlsruhe schaffen zu können.
Unterzeichnet von:
Dr. Stefan Noé | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Petra Lorenz
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