Anfrage
1. Welche generellen Rückmeldungen hat die Stadt Karlsruhe zur erweiterten Nutzung der Außengastronomie in den Karlsruher Innenstadtbereichen sowie in den Stadtteilen Durlach und Mühlburg seit Anwendung des Leitfadens „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ im April 2023 von den Gastronomiebetrieben erhalten?
a) Welche positiven Effekte konnten hinsichtlich der Zunahme von Gästen und Umsatzzahlen sowie der Belebung mancher Stadtbereiche erzielt werden?
b) Welche expliziten Rückmeldungen hat die Stadtverwaltung zur erweiterten Nutzung der Außenbestuhlung während bestimmter Events wie z.B. „Fest der Sinne“, Schlosslichtspiele, Sportübertragungen zu Fußballmeisterschaften, verkaufsoffene Sonntage, Wein- und Altstadtfeste, Kerwen etc. erhalten? Welche Bedeutung haben hier die gastronomischen Sondernutzungen sowohl für die Karlsruher Gastronomie als auch für Karlsruhe als Besuchsziel und touristischen Anziehungspunkt eingenommen?
2. Welche Rückmeldungen erreichten bisher das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe seit Inkrafttreten der außengastronomischen Sondernutzungen am 1. April 2023?
a) Gibt es bestimmte Vorgaben und Restriktionen, bei denen es zu regelmäßigen Problemen bei der Einhaltung seitens der gastronomischen Betriebe kommt?
b) In welchen Stadtteilbereichen und in welchem Umfang existieren größere Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohner aufgrund zu starker Lärmbelästigungen, problematischem Verhalten von Gästen etc. nach 23 Uhr?
3. Bestehen seitens des Ordnungs- und Bürgeramts spezifische Konfliktpunkte, die drei Jahre nach Inkrafttreten des Leitfadens im zuständigen Ausschuss sowie im Gemeinderat nochmals neu bewertet und diskutiert werden müssten?
4. Welcher Austausch besteht mit anderen Städten Baden-Württembergs zur erweiterten gastronomischen Nutzung von Außenbestuhlungsflächen insbesondere in Innenstadtbereichen? Welche Erfahrungswerte haben diese Städte und welche weiteren Ansätze werden dort angesichts der wachsenden Anzahl von warmen Frühlings- und Sommerabenden und steigender Nachfragen an außengastronomischen Angeboten verfolgt?
Sachverhalt / Begründung:
Nach Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 wurde die „Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)“ immer wieder verlängert und schließlich nach Gemeinderatsbeschluss ein dauerhaftes Konzept für die Karlsruher Außengastronomie erstellt. Seit April 2023 gilt nun ein Leitfaden zur „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen” zu den Sonderrechten für die Außenbestuhlung, der auch die Nutzung von öffentlichen Stellplätzen vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres regelt.
Durch die erweiterte Nutzung von Außenbestuhlungsflächen bestehen nicht nur für die Karlsruher Innenstadt und die Stadtteile Durlach und Mühlburg bessere Möglichkeiten und Chancen der wertvollen Belebung und wirtschaftlichen Reaktivierung. Gerade jetzt während der Sommermonate, die durch längere Tage und wärmere Abende gekennzeichnet sind, ist das Angebot der Außengastronomie bei vielen Menschen besonders beliebt. Auch bei größeren Events und Veranstaltungen bilden sich hier wichtige Synergieeffekte heraus, bei denen die gesamte Stadt Karlsruhe in wirtschafts- und tourismuspolitischer Hinsicht gewinnen kann.
Um ein umfassendes Gesamtbild der Auswirkungen der erweiterten Außenbewirtschaftung zu erhalten, müssen jedoch auch die eingehenden negativen Rückmeldungen an das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe berücksichtigt werden. Daher besteht die Frage, ob spezifische Aspekte und Problemstellungen im zuständigen Ausschuss und im Gemeinderat nochmals neu bewertet und diskutiert werden müssen. Zielsetzung muss dabei immer sein, ein lebendiges und florierendes Karlsruhe mit einem friedlichen Miteinander der Stadtgesellschaft zu verbinden, in dem sowohl klare Regeln als auch wichtige wirtschaftliche Freiheiten Gültigkeit haben.
Deshalb sollte nun ein erstes Zwischenfazit zu den gastronomischen Sondernutzungen in Karlsruhe gezogen sowie wichtige Erfahrungswerte aus anderen Städten Baden-Württembergs gewonnen werden, um hier zweckdienliche Erkenntnisse für die Zukunft unserer lokalen Außengastronomie und die umliegenden Bereiche erhalten zu können.
Unterzeichnet von:
Dr. Stefan Noé | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Petra Lorenz

