Anfrage
1. Wie hat sich die Fallzahl wohnungsloser und sozial isolierter schwer psychisch erkrankter Menschen in Karlsruhe in den letzten fünf Jahren entwickelt? Welche erhobenen Daten gibt es hierzu?
2. Wie oft finden Rundgänge seitens der Sozial- und Jugendbehörde, des Kommunalen Ordnungsdienstes und ggf. der Polizei auf den verschiedenen Plätzen der Innenstadt statt, um Menschen mit schweren psychischen Symptomen gezielte Hilfen und Unterstützungen zukommen lassen zu können?
3. Wie häufig finden diese Rundgänge insbesondere während der Wintermonate statt, um wohnungslose Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen vor Erfrierungen bewahren zu können?
4. Wie verläuft die genaue Vorgehensweise und Zusammenarbeit zwischen den Instanzen SJB, KOD, Träger der Wohnungslosenhilfen und der Karlsruher Polizei bei Menschen mit schweren psychischen Symptomen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands von keiner betreuten Wohngruppe aufgenommen werden und keine Hilfestelle gezielt aufsuchen können?
a) Welche rechtlichen Möglichkeiten haben SJB, KOD und Polizei im Rahmen von §§ 67/68 SGB XII bei wohnungslosen und sozial isolierten schwer psychisch erkrankten Menschen, die keine Mitwirkungsfähigkeit zur generellen Grundversorgung und zur stationären psychiatrischen Hilfe aufzeigen können oder sogar verweigern?
b) Wie oft mussten Maßnahmen zur stationären psychiatrischen Versorgung bei wohnungslosen und sozial isolierten psychisch erkrankten Menschen in den letzten fünf Jahren in Karlsruhe umgesetzt werden, bei denen eine erhebliche und akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorlag?
5. Welche Entwicklungen hat es in diesem Bereich seit Mai 2025 (Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97. Vierzehnter Sachstandsbericht 2025; S. 44) gegeben?
a) Konnten bereits – wie im Sachstandsbericht 2025 der SJB zugesagt – in einer Arbeitsgruppe bestehend aus den verschiedenen Trägern, der Sozialplanung und der Verwaltung Vorschläge zur Verbesserung der Schnittstellen und Durchlässigkeit der Hilfesysteme erarbeitet werden? Falls ja, welche Ergebnisse konnten bereits herbeigeführt werden?
b) Welche Lösungskonzepte brachte die Prüfung seitens des Städtischen Klinikums hervor, ob und wie von dort für die verschiedenen Träger der Wohnungslosenhilfe anonyme Fallbesprechungen angeboten werden können?
Sachverhalt / Begründung:
Auf den verschiedenen Plätzen der Innenstadt wie auf dem Markt- oder Friedrichsplatz treten bei Beobachtung mehr Menschen mit sehr schweren psychischen Erkrankungen und Symptomen in Erscheinung als noch vor einigen Jahren. Häufig sind diese Menschen wohnungslos oder leben stark sozial isoliert und weisen schwere Auffälligkeiten von Psychosen, sozialen Apathien, Suchterkrankungen oder komplexeren Persönlichkeitsstörungen etc. auf, die eine Mitwirkungsbereitschaft oder -fähigkeit zur Verbesserung ihres gesundheitlichen Zustands oft nicht zulassen.
Menschen mit diesen schweren Krankheitsbildern können in keine betreute Wohngruppe aufgenommen werden, da es zunächst einer mehrwöchigen stationären psychiatrischen Versorgung bedarf, um überhaupt in kleine Gruppen sozial integriert werden zu können.
Aktuell ist die Notlage von wohnungslosen Menschen in Karlsruhe insbesondere im Hinblick auf die beiden Fälle zweier obdachloser Männer, die beide einen qualvollen Tod sterben mussten, sowie eines Artikels aus den BNN vom 25. April 2026 zur Zunahme von psychischen Problemen bei obdachlosen Menschen („Menschen stehen vor Versorgungslücke“) wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Die momentane Sensibilisierung für die Gefahren dieser Lebenssituationen sollte jedoch auch mittel- und langfristig dazu führen, dass bei der Stadt Karlsruhe und der Bevölkerung wieder mehr Aufmerksamkeit für wohnungslose und sozial isolierte schwer psychisch erkrankte Menschen entwickelt wird. Die Stadt Karlsruhe als „Soziale Stadt“ und ihre Einrichtungen wie SJB und KOD tragen hier eine ganz besondere Verantwortung für diese Menschen, die sich selbst nicht mehr proaktiv Hilfe und Unterstützung suchen können.
Der Sachstandsbericht 2025 zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe `97 der Sozial- und Jugendbehörde thematisiert die Gruppe der psychisch auffälligen wohnungslosen Menschen unter Abschnitt 10.2 nur sehr kurz. Diese Menschen sind häufig jedoch nicht in der Lage, ihren gesundheitlichen Zustand richtig einzuordnen, um Sprechstunden, Beratungsstellen, betreute Wohngruppen, Notaufnahmen, Tagestreffs o.Ä. in Anspruch zu nehmen und damit wieder langsam zurück in ein Leben ohne gesundheitliche Einschränkungen zu finden.
Daher sollten zunächst generelle Kenntnisse über Fallzahlentwicklungen, gezielte Rundgänge der zuständigen Einrichtungen, rechtliche Möglichkeiten, genaue Vorgehensweisen sowie über die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Instanzen gewonnen werden. Zudem bestehen Fragen über den aktuellen Stand und welche Ergebnisse seit dem letzten Bericht zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ´97 im Mai 2025 hinsichtlich eines verbesserten Hilfesystems für diese Gruppe erreicht werden konnten.
Unterzeichnet von:
Dr. Stefan Noé | Thomas H. Hock | Annette Böringer | Petra Lorenz

