Nach der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung) werden gemäß §2 (3) in der Tarifzone 2 im Bereich von Krankenhäusern sowie Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen keine Gebührenerhöhungen für Tagestickets vorgenommen.
Sachverhalt / Begründung:
Die Erhöhung von Gebühren bei den Tagestickets in den Bereichen von Krankenhäusern, Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen ist eine sozialpolitische Fragestellung. Die Preise für Tagestickets stellen bereits jetzt schon eine finanzielle Belastung für zahlreiche Besucherinnen und Besucher dar, wenn diese ihre Angehörigen in den jeweiligen Einrichtungen besuchen.
Insbesondere bei mehrmaligem Besuch pro Woche und der Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehörigen aufgrund mangelnder Betreuungszeit seitens der Pflegschaft sind Ticketerhöhungen für viele Besucherinnen und Besucher ökonomisch nicht mehr zumutbar. Die Gebührensteigerungen sind daher unverhältnismäßig und bilden nicht die Alltagsrealität in diesen wichtigen Einrichtungen ab.
Die FDP/FW-Fraktion trug im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2026/27 im Dezember 2025 hinsichtlich der Erhöhung von Parkgebühren große Kompromisse mit, um die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit der Stadt Karlsruhe zu sichern. Weitere Gebührensteigerungen in den oben genannten sensiblen Bereichen müssen jedoch zurückgewiesen werden, wenn die Kosten für alle Menschen in einem noch annehmbaren Rahmen bleiben sollen.
Unterzeichnet von:
Dr. Stefan Noé, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Petra Lorenz

